Probe-Abos: Kündigungen schreiben nicht vergessen

Probe-Abonnements abzuschließen fällt sehr leicht. Das Kündigungen Schreiben vergessen allerdings viele, obwohl sich die meisten Probe-Abos ohne Kündigung in normale Abos umwandeln.

Das Abonnement ist für jedes Unternehmen eine beliebte Möglichkeit, Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen, schließlich wird der Kunde so dauerhaft gebunden und man ist weniger stark von Schwankungen am Markt abhängig. Der Klassiker ist das Zeitschriften-Abonnement, der Kunde schließt es für eine bestimmte Dauer ab und erhält regelmäßig vertragsgerecht die abonnierte Zeitschrift zugeschickt – er muss sich nur noch um die pünktliche Bezahlung kümmern. Abonnenten erhalten zudem oft besondere Vorteile, denn möglichst viele von ihnen zu gewinnen, bedeutet ein sicheres Auskommen für den Verlag. So gibt es Preisvergünstigungen oder kleine Geschenke, um Neukunden zu gewinnen oder ein Abo zu verlängern.

Viele Verlage locken mit kostenlosen Probe-Abonnements. So kann man eine Zeitschrift über Wochen oder Monate gratis lesen und muss sich erst dann entscheiden, ob genau dieses Abonnement das Richtige für einen ist. Der Haken daran ist, dass diese Abonnements in der Regel nicht einfach auslaufen, sondern gekündigt werden müssen und das wird oft vergessen. Mit dem Versprechen von Gratis-Artikeln lassen sich viele Kunden locken, die Zahl derer, die versäumen zu kündigen, ist relativ hoch.

Man sollte also rechtzeitig die Kündigungen schreiben. Niemand muss damit warten, bis die Frist fast erreicht ist, sondern kann seine Kündigung durchaus auch sofort abschicken, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Beim Kündigungen Schreiben sollte man immer die Bitte um eine Bestätigung einfügen, denn nur mit dieser Antwort kann man sich sicher sein, dass die Kündigung das Unternehmen auch wirklich erreicht hat. Alternativ und wenn es dringlich ist, sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet werden. Der schnellste und günstigste Weg ist die Kündigung per Fax, eine E-Mail-Kündigung wird hingegen nur in den seltensten Fällen anerkannt. Dazu sind die Unternehmen auch nicht verpflichtet, denn der Gesetzgeber schreibt in diesem Fall die Schriftform vor. Natürlich kann man auch nach der Kündigung des Abonnements den Vertrag verlängern oder einen neuen abschließen. Auf die kleinen Zugaben für Neukunden muss man dann allerdings verzichten.